8 Schritte von der Planung zur Umsetzung
Bedarfsanalyse in Ihrem Unternehmen
Vor der Planung einer betrieblich unterstützten Kinderbetreuung steht eine Analyse des tatsächlichen Bedarfs: Wie viele Kinder müssten derzeit und in Zukunft betreut werden? Dieser Bedarf kann beispielsweise über einen Fragebogen für alle Mitarbeiter spezifiziert werden. Einen Musterfragebogen finden Sie im Internet unter www.betriebskindergarten.de.
Bei der Auswertung des eigenen Bedarfs sollten Sie berücksichtigen:
- Wie viele Plätze werden zurzeit/in Zukunft gebraucht? Anzahl und Alter der Kinder?
- Soll die Einrichtung nur Krippenkinder (6 Wochen bis 3 Jahre) betreuen oder auch Kindergarten- (3 bis 6 Jahre) und Hortkinder (ab 6 Jahre) aufnehmen?
- Wie soll das Verpflegungsangebot aussehen?
- Welche Öffnungszeiten sind sinnvoll (Schichtdienst, Wochenende)?
- Welche öffentlichen Angebote der Kinderbetreuung fehlen bzw. können die Beschäftigten bereits nutzen?
Gesetzlicher Rahmen/Betriebserlaubnis
Im Jugendamt, das in der Regel auch die Betriebserlaubnis erteilt, erhalten Sie die wichtigsten Unterlagen für Ihre Planung, z.B. mit relevanten, länderspezifischen Gesetzesvorgaben oder Planungsbögen.
Hinweis: Wir empfehlen, das Jugendamt und eventuell die bestehenden öffentlichen Einrichtungen frühzeitig in Ihre Planungen einzubeziehen bzw. mögliche Kooperationen anzubahnen.
Modell der Kinderbetreuung
Entscheiden Sie sich auf Grundlage der Bedarfsanalyse für ein Modell der Kinderbetreuung. Folgende Modelle existieren:
- Betriebseigene Kindertagesstätte
- Finanzierung von Belegplätzen in öffentlichen Einrichtungen
- Betrieblich geförderte Elterninitiative
- Betriebsnahe Kindertagesstätten
- Finanzierung von Tagespflege/Großtagespflege
Finanzierung
Bei betriebseigenen Kindertagesstätten trägt das Unternehmen zunächst die Kosten für Neu- bzw. Umbauten und Ausstattung.
Die Höhe der weiteren finanziellen Zuwendungen ist abhängig von:
- dem Modell der Kinderbetreuung
- der Höhe der landesgesetzlich geregelten Zuschüsse der Kommunen und des Landes
- Kooperationen Ihres Unternehmens bzw. des Trägers mit anderen Unternehmen
- den Beitragssätzen für Mitarbeiter
- den Öffnungszeiten
Die Sachkosten für eine betriebseigene Kindertagesstätte umfassen u.a.:
- Miete/Pacht
- Heiz-, Wasser-, Energiekosten
- öffentliche Abgaben
- Gebäude- und Sachversicherungen
- Erhaltungsaufwand für Räumlichkeiten, Außen- und Spielanlagen
- Wartung technischer Anlagen
- Gebäudereinigung
- Abschreibungen für Investitionen
- Materialien für pädagogische Arbeit
Dazu kommen eventuell Kosten für die Verpflegung der Kinder und für Elternarbeit o. ä. Die Personalkosten erfahren Sie bei einem öffentlichen Träger oder bei den Gewerkschaften.
Personalplanung
Der Vorteil einer frühen Ausschreibung und Einstellung des Personals: Die Leitung kann mit ihrer Erfahrung bei vielen Schritten der Planung und Umsetzung helfen bzw. wichtige Aufgaben übernehmen, z.B. die Erstellung einer pädagogischen Konzeption (siehe Schritt 7). Die weitere Auswahl des Personals sollte in Absprache mit der Leitung erfolgen. Der personelle Mindestbedarf ist landesrechtlich festgelegt. Auskunft erteilt Ihnen das örtliche Jugendamt.
Raumkonzepte
Der Raumbedarf und die Ausstattung einer Kindertagesstätte ist von zwei Faktoren abhängig: von Alter und Anzahl der Kinder, vom pädagogischen Konzept. Folgende Räumlichkeiten werden im Allgemeinen benötigt:
- Gruppenräume
- Sanitärräume
- Foyer/Garderobe
- Bewegungsbereich
- Küchenbereich/Speiseraum
- Personalräume, Personal-WC
- Außenbereich/Spielplatz
Dazu können je nach Öffnungszeiten, Alter der Kinder oder pädagogischem Konzept kommen: Wickelbereich, Kreativ-/Werkraum, Ruhe-/Schlafraum, Speiseraum, Mehrzweckraum, Sinnesraum.
Mit HABA Pro können Sie auf über 80 Jahre Erfahrung in der Einrichtung und Ausstattung von Kinderkrippen und Kindergärten vertrauen. Wir bieten Ihnen eine kostenfreie Raumplanung und Vorschläge zur Erstausstattung mit Spiel- und Beschäftigungsmaterial.
Ihre persönlichen Ansprechpartner im Innen- und Außendienst beraten Sie gerne! Kontakt
Pädagogisches Konzept/Platzvergabe
Folgende Punkte müssen berücksichtigt werden:
- Ausarbeitung des pädagogischen Konzepts in Kooperation mit Leitung und Erzieher/-innen sowie Veröffentlichung des pädagogischen Konzepts.
- Festlegung von Belegplätzen und deren Vergabekriterien (z.B. Vergabe nach Alter, Wohnort, Betriebszugehörigkeit)
- Erarbeitung von Betreuungsverträgen
- Festlegung der Elternbeiträge
- Durchführung des Anmeldeverfahrens/Auswahl der Kinder
Beispiele für pädagogische Konzepte:
- Die Waldorfpädagogik ist eine praktische Anwendung der von Rudolf Steiner begründeten Anthroposophie (»Weisheit vom Menschen«), die Kinder zur Eigenständigkeit anleiten soll.
- »Hilf mir, es selber zu tun« ist der Leitsatz der Montessori-Pädagogik, die Kinder zum selbstständigen Lernen anregen will.
- Die Reggio-Pädagogik geht vom wahrnehmenden und forschenden Kind aus, das mit Energie, Neugier und Kreativität seine eigene Entwicklung gestaltet.
- Die Pädagogik nach Célestin Freinet stellt das Leben des Kindes, seine Bedürfnisse und Möglichkeiten ins Zentrum ihrer Praxis.
Anträge stellen
- Antrag auf Erteilung einer Betriebserlaubnis beim Jugendamt. Wenn Sie das Jugendamt von Anfang an in Planung und Umsetzung einbeziehen, ist die Erteilung der Betriebserlaubnis meist nur eine Formalität.
- Frühzeitige Einbindung der zuständigen Gemeinde, Antrag auf Anerkennung und Bedarfsnotwendigkeit.
- Gegebenenfalls Antrag auf Gewährung einer Förderung bei der zuständigen Gemeinde.
- Abschluss einer Betriebshaftpflicht- und Unfall versicherung.
- Gegebenenfalls Meldung der Betreuungskraft bei der Berufsgenossenschaft.
- Sicherstellen der ärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung. Das Jugendamt kann Sie hierzu beraten.
Richtlinien und gesetzliche Regelungen für die betriebliche Kinderbetreuung sind länderspezifisch geregelt. Das gilt auch für die finanzielle Förderung durch die Länder. Tabellen und Links zu länderspezifischen Regelungen finden Sie unter www.betriebskindergarten.de.