Direkt:

Kinder unter 3 - HABA Pro

Meta-Navigation:

Sie befinden sich hier:

Infoportal für Betreuung von Kindern unter 3 Jahren / Betriebskindergarten / Betreuungsmodelle

Content:

Betreuungsmodelle

Betriebseigene Kindertagesstätte

Bei diesem Modell richtet ein Unternehmen allein oder in Kooperation mit weiteren Unternehmen eine Kindertagesstätte ein, die Mitarbeiter/-innen für ihre Kinder in Anspruch nehmen können. Die beteiligten Unternehmen investieren in die Erstausstattung und unterhalten den Betrieb der Kindertagesstätte.
Die Trägerschaft übernimmt ein freier oder kommunaler Träger oder das Unternehmen selbst, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen sichergestellt werden. Auskunft über geltende Bestimmungen erhalten Sie beim örtlichen Jugendamt. Die Betriebserlaubnis gemäß § 45 SGB VIII erteilt in den meisten Bundesländern das Jugendamt.
Ein Vorteil betriebseigener Einrichtungen ist, dass sie flexibler an den tatsächlichen Anforderungen des Unternehmens und deren Beschäftigten ausgerichtet werden können, z.B. Anforderungen von Schichtarbeit und Teilzeit berücksichtigen und Öffnungszeiten entsprechend gestalten können.

Finanzierung von Belegplätzen in öffentlichen Einrichtungen

Eine Alternative, die sich besonders für kleine bis mittelständische Unternehmen oder für Arbeitgeber mit einem geringen Anteil junger Familien eignet. Sie haben die Möglichkeit, für einen bestimmten Zeitraum einige Plätze in einer öffentlichen Einrichtung »anzumieten« bzw. zu sponsern. Die zeitlich befristeten Verträge bedeuten für das Unternehmen ein geringes finanzielles Risiko. Auch die organisatorische Belastung ist überschaubar.

Betrieblich geförderte Elterninitiative

Ein oder mehrere Unternehmen unterstützen eine Elterninitiative dabei, eine betriebsnahe Betreuungseinrichtung zu schaffen und zu betreiben. Das Engagement der Unternehmen liegt bei diesem Modell im Wesentlichen in der finanziellen Unterstützung der Elterninitiative, die sich zu großen Teilen aus Mitarbeiter/-innen der beteiligten Unternehmen zusammensetzt und Träger der Einrichtung ist.

Betriebsnahe Kindertagesstätte

Die betriebsnahe Kindertagesstätte ist, im Gegensatz zur betriebseigenen, auch für Kinder aus dem Einzugsgebiet geöffnet und wird in der Regel von einem freien oder kommunalen Träger geführt. Unternehmen und Einrichtung gehen hier eine Form der »Private Public Partnership« ein.
Das betriebliche Engagement kann z.B. von einer Finanzierung der Ausstattung und vom Bereitstellen der Räumlichkeiten bis zur Beteiligung an laufenden Betriebskosten reichen. Die Kooperation zwischen Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen kann auch ganz individuelle Lösungen hervorbringen, zum Beispiel eine stunden- und tageweise Betreuung oder Platz-Sharing. Dabei kann ein Vollzeitplatz auf zwei halbe Plätze aufgeteilt werden.

Finanzierung von Tagespflege/Großtagespflege

Alternative für kleine und mittlere Unter-nehmen kann eventuell auch die finanzielle Unterstützung einer Tagespflege bzw. Großtagespflege in geeigneten Räumlichkeiten im oder in der Nähe des Betriebs sein. Ob und unter welchen Voraussetzungen dies in Ihrem Bundesland möglich ist, erfahren Sie beim zuständigen Jugendamt.

Das Infoportal zum Thema »Kinder unter 3 Jahren«

Folgen Sie uns auf:
Facebook Instagram YouTube Pinterest